Ulrikes Kochbuch

Cookbook

Hackbraten mit Eiern

Hackfleisch und Schweinemett

Andere Rezepte dieser Kategorie wählen
  • ( 0 Bewertungen ) 
  •  
  • Rezept drucken
  • Rezept empfehlen
  • Auf Facebook teilen

Zutatenliste

1 altbackenes Brötchen
5 Eier
1 Zwiebel
750 g gemischtes Hackfleisch
3 EL fein gehackte Petersilie
Salz, Pfeffer
1 EL Majoran
3 TL Senf
1 EL Butter
4 EL Paniermehl

Zubereitung

1. Das Brötchen in 50 ml lauwarmem Wasser einweichen, gut ausdrücken. 3 Eier wachsweich kochen. Zwiebel pellen und fein würfeln. Die Eier abschrecken und schälen.

2. Hackfleisch mit den übrigen Eiern, dem Brötchen, der Zwiebel und der Petersilie vermengen. Mit Salz, Pfeffer, Majoran und Senf pikant würzen.

3. Ofen auf 220 Grad vorheizen. Eine ovale Auflaufform mit Butter fetten. Aus der Hackfleischmasse zwei gleich große, längliche, flache Laibe formen. Einen Laib in die Form geben und die gekochten Eier darauf legen. Mit dem zweiten bedecken.

4. Hackbraten mit Paniermehl bestreuen, etwa 60 Min. im Ofen garen. Anrichten und evtl. mit Petersilie garnieren.

Rezeptdetails

  •  
  • Land/Region
    Germany
  • Kosten
  • Lactosefrei
    Nein
  • Vegetarisch
    Nein
  • Vegan
    Nein
  • Diabetisch
    Nein
  • Glutenfrei
    Nein
  • Portionen
    4
  • Alternative Menge
  • Zubereitungszeit
    20 Minuten
  • Kalorien
    650
  • Kilojoule
  • Fettgehalt
  • Broteinheit
  • Proteingehalt
  • Kohlehydrate
  • Schwierigkeitsgrad
    Normal
  • Geändert
    12. Dezember 2009
  • Gelesen
    586

Kommentare



Nur registrierte Benutzer dürfen Kommentare abgeben, bitte melden Sie sich an wenn Sie Kommentare veröffentlichen wollen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.